Führerscheinuntersuchungen
Die Zuständigkeit des Arztes richtet sich:
Ich darf für folgende Bezirkshauptmannschaften Führerscheinuntersuchungen
durchführen:
Neunkirchen, BH Wiener Neustadt und Bundespolizeidirektion Wiener Neustadt (Wiener
Neustadt/Umgebung und Wiener Neustadt/Stadt)
Wichtig: Führerscheinuntersuchungen darf ich nur bei Personen durchführen, die ich in den letzten fünf Jahren vor der Untersuchung nicht regelmäßig betreut habe – also nicht bei meinen eigenen Patienten!
Zur Untersuchung bitte mitbringen:
Honorare:
Laut Gesundheitsverordnung gelten derzeit folgende Sätze:
| für Gruppe 1 (A,B,B+E,F) | € 29,- |
| für Gruppe 2 (C,C+E,D,D+E) | € 39,90 |
| für C und D Verlängerung | € 25,40 |
| für Gruppe 1+2 (z.B A+C) | € 39,90 |
Falls das Gutachten nicht erstellt werden kann, weil noch weitere Untersuchungen durch den Amtsarzt nötig sind, wird die Hälfte des Honorars rückerstattet. Beim Amtsarzt ist dann ebenfalls nur das halbe Honorar zu bezahlen.
Achtung: Bei Neuantrag z.B.Klasse A und gleichzeitiger Verlängerung
Klasse/n C/D müssen 2 Gutachten erstellt werden. Der Tarif beträgt
€ 29,- und € 25,40 --- somit insgesamt € 54,40.